Erste Haftpflichtversicherer schließen PFAS aus der Versicherungsdeckung aus – unabhängig vom Verbotsdatum. Betreiber müssen dabei auch fluorhaltige Brandschutzanlagen und Schaumfeuerlöscher berücksichtigen.
ACHTUNG! Erste Haftpflichtversicherer schließen PFAS aus Versicherungsdeckung aus! Unabhängig vom Verbotsdatum wollen einige Versicherer schon heute nicht mehr für Schäden aufkommen, die im Zusammenhang mit PFAS stehen. Hier müssen Betreiber auch ihre fluorhaltigen Brandschutzanlagen oder Schaumfeuerlöscher berücksichtigen!
So können Betreiber das Risiko eingrenzen: In Betrieben sollten alle Bereiche und Brandklassen ausschließlich mit PFAS-freien, leistungsstarken und umweltfreundlichen Feuerlöschern abgedeckt werden. In diesem Punkt können Betreiber ihrer Versicherung ein klares „PFAS-frei“ signalisieren.